Allgemeine Geschäftsbedingungen: Lieferung, Gewährleistung und Stornierung
1. Lieferbedingungen
1.1. Lieferzeiträume:
- Beginn: Der Lieferzeitraum beginnt ab dem Zeitpunkt der Übergabe der Ware an den Spediteur.
- Voraussichtliche Dauer: Die tatsächliche Lieferdauer hängt in erster Linie von der Streckenlänge ab. Innerhalb der Europäischen Union dauert die Lieferung in der Regel nicht länger als 10 (zehn) Werktage; in anderen Fällen wird sie auf Anfrage mitgeteilt.
- Unverbindlichkeit: Die angegebenen Zeiträume sind Schätzungen und gelten nicht als verbindlich. Verzögerungen, die durch den Spediteur oder höhere Gewalt verursacht werden, berechtigen den Käufer nicht, die Vertragskündigung, die Annahmeverweigerung oder die Geltendmachung von Vertragsstrafen zu verlangen, sofern dies nicht ausdrücklich durch zwingende Normen des anwendbaren Rechts vorgesehen ist.
1.2. Lieferung von Sperrgut:
- Transportfahrzeug: Die Lieferung erfolgt mit LKW einer Länge von 10-17 Metern. Der Käufer ist verpflichtet, freien Zugang, ausreichend Rangierfläche sowie eine ebene und feste Untergrunde für die Entladung bereitzustellen. Das Entladen auf öffentlicher Straße ist nur zulässig, wenn der Käufer über die erforderlichen Genehmigungen und Sicherheitsausrüstungen verfügt.
- Entladepflichten: Standardmäßig sind das Entladen der Ware und deren Transport auf das Gelände des Käufers nicht im Lieferpreis enthalten und werden vom Käufer eigenständig organisiert (per Crew oder Hebezeug). Der Fahrer führt keine Be- und Entladearbeiten durch.
- Ausnahme Ladebordwand: Waren können per LKW bis 10 Meter angeliefert und vom Fahrer mittels Ladebordwand auf den Boden entladen werden, sofern die Produktverpackung gleichzeitig alle folgenden Bedingungen erfüllt:
- Länge überschreitet nicht 240 cm;
- Breite überschreitet nicht 210 cm;
- Höhe überschreitet nicht 220 cm;
- Gewicht überschreitet nicht 1000 kg.
1.3. Haftung des Käufers:
Die Nichteinhaltung der Lieferbedingungen (fehlender Zugang für Schwerlastfahrzeuge (17m/40t) zur Entladestelle, nicht vorbereiteter Standort, fehlendes Entladeequipment oder andere lieferbeeinträchtigende Bedingungen) führt zu Fahrzeugstandzeiten und zusätzlichen Kosten, die vollständig vom Käufer getragen werden.
Ist die Lieferung an den vereinbarten Ort durch Verschulden des Käufers nicht möglich, ist der Käufer verpflichtet, rechtzeitig einen alternativen Standort vorzuschlagen, der alle Anforderungen erfüllt. Wird kein alternativer Standort vorgeschlagen oder erfüllt auch dieser die Bedingungen nicht, ist der Spediteur berechtigt:
- Die Ware am nächstgelegenen Frachtterminal zu entladen und dort einzulagern, bis der Käufer eine Adresse mitteilt, an der die Lieferbedingungen erfüllt werden.
- Die Ware an eine neue Adresse zu liefern. Alle Kosten für die Einlagerung am Terminal und die erneute Lieferung gehen zu Lasten des Käufers.
2. Gewährleistungszeiten
2.1. Privatnutzung: Baltresto gewährt eine Herstellergarantie von zwei (2) Jahren für Produkte, die für den privaten, nicht gewerblichen Gebrauch erworben werden. Die Frist beginnt am Tag der Lieferung an den Käufer.
2.2. Gewerbliche Nutzung: Für gewerblich genutzte Produkte (z. B. Vermietung, Hotels, öffentliche Spas) beträgt der Gewährleistungszeitraum sechs (6) Monate.
2.3. Voraussetzungen: Die Gewährleistung gilt nur, wenn das Produkt gemäß den mitgelieferten Anweisungen und dem bestimmungsgemäßen Zweck verwendet wird.
3. Gewährleistungsbedingungen & Montageanforderungen
3.1. Materialfehler: Der Käufer hat Anspruch auf Gewährleistung gegen Fertigungs- und Materialfehler.
3.2. Bausätze: Bei Selbstbaukits deckt die Gewährleistung ausschließlich die gelieferten Komponenten ab. Baltresto haftet nicht für die Funktionsfähigkeit oder Unversehrtheit des Endprodukts, wenn die Montage durch den Käufer oder einen Dritten durchgeführt wurde.
3.3. Zeitkritische Montage & Schutz: Zur Vermeidung von Holzverformungen und biologischen Schäden gilt:
- Holz-Whirlpools: Müssen unverzüglich zusammengebaut/installiert werden (maximal 1 Woche nach Lieferung).
- Fasssaunen: Müssen innerhalb von 2 Wochen nach Lieferung montiert und aufgestellt werden.
- Obligatorische Holzbehandlung: Alle Außenflächen aus Holz müssen unmittelbar nach der Montage oder Lieferung mit einem geeigneten hochwertigen Holzschutzmittel (Öl, Farbe oder Schutzlasur) behandelt werden. Das Unterlassen der sofortigen Schutzbehandlung führt zum Erlöschen der Gewährleistung hinsichtlich der Holzoberflächen.
4. Gewährleistungsausschlüsse
Die Gewährleitung umfasst keine Mängel, die entstanden sind durch:
- Unsachgemäße Handhabung: Fehlerhafte Montage, unzureichende Fundamente oder unerlaubte Änderungen/Reparaturen.
- Umwelteinflüsse/ höhere Gewalt: Stürme, Naturkatastrophen oder sonstige Natureinwirkungen.
- Frostschäden: Schäden an Glasfaser- und Holz-Whirlpools, internen Geräten oder dem Ofen durch das Einfrieren des im Inneren befindlichen Wassers. Der Käufer ist stets verpflichtet, den Whirlpool und den Ofen zu entleeren, wenn Frostgefahr besteht.
- Ofenmissbrauch: Schmelzschäden am Ofen aufgrund von fehlendem Wasser im Whirlpool während des Heizens oder Anfeuerns.
- Ofenverschleiß und Hitzeeinwirkung: Nicht abgedeckt sind Rost, Oxidationserscheinungen, Farb-/Beschichtungsabbau, Verformung innerer oder äußerer Ofenbauteile sowie Verfärbungen des Ofens und seiner Teile infolge hoher Verbrennungstemperaturen.
- Holzeigenschaften: Natürliche Risse, Verfärbungen, Harzaustritt oder Undichtigkeiten aufgrund von Umweltverformung und Holzschwund (normale Holzeigenschaften, die durch sachgemäße Pflege vermieden werden können).
- Schimmel und biologisches Wachstum: Das Auftreten von Schimmel, Stockflecken oder Bläue ist ausdrücklich von der Gewährleistung ausgeschlossen, da diese auf Umweltbedingungen, fehlende sofortige Holzbehandlung (streichen/ölen/lasieren) oder unzureichende Belüftung zurückzuführen sind.
- Glasfaseroptik: Jegliche Farb- oder physische Veränderungen der Glasfasern aufgrund der physikalischen und chemischen Wassereigenschaften sowie der zur Pflege und Reinigung verwendeten Chemikalien.
- Verschleißteile: Nicht abgedeckt sind Verschleißteile wie Metallroste für Außenöfen sowie Beschichtungsschäden an verchromten Teilen wie Lamen, Schaltern und Düsen.
- Chemische Schäden: Schäden an Glasfaser, Holz oder internen Geräten durch ungeeignete Reinigungsmittel oder chemische Ungleichgewichte im Wasser.
5. Pflichten bei Warenerhalt (Transportschäden)
5.1. Sofortige Inspektion: Der Käufer ist verpflichtet, die Ware in Anwesenheit des Auslieferers auf Vollständigkeit und sichtbare Schäden zu prüfen.
5.2. Meldung: Alle sichtbaren Schäden oder fehlenden Teile müssen im Lieferdokument vermerkt und sowohl vom Käufer als auch vom Zusteller unterzeichnet werden.
5.3. Verdeckte Schäden: Jegliche nach der Unterzeichnung festgestellten Transportschäden müssen Baltresto innerhalb von 7 Tagen gemeldet werden. Bei Versäumnis erlischt das Recht, transportbedingte Schäden geltend zu machen.
6. Behebung von Mängeln und Transportschäden
6.1. Lösungsmöglichkeiten: Bei berechtigten Reklamationen wird Baltresto nach eigenem Ermessen:
- Das Produkt reparieren oder kostenlos Reparaturmaterialien/-teile bereitstellen.
- Das defekte Produkt durch ein neues oder gleichwertiges Produkt ersetzen.
- Eine Rückerstattung vornehmen, sofern Reparatur oder Ersatz nicht möglich sind.
6.2. Erfüllungsort: Aufgrund der Produktgröße muss das Produkt, sofern eine Reparatur vor Ort technisch nicht möglich ist, in das Werk von Baltresto in Estland transportiert werden.
6.3. Logistik bei Gewährleistungsansprüchen:
- Erstverantwortung: Bei Meldung eines möglichen Gewährleistungsmangels organisiert Baltresto die Abholung und den Transport.
- Berechtigte Reklamationen: Wird ein Fertigungsfehler bestätigt, trägt Baltresto alle Transport- und Reparaturkosten.
- Unberechtigte Reklamationen: Wird der Mangel durch den Käufer verursacht (Bedienungsfehler, Vernachlässigung oder Ausschlüsse gemäß Abschnitt 4), haftet der Käufer für alle Transportkosten (hin und zurück), Inspektionsgebühren und Reparaturkosten.
6.4. Klarstellung zum Angebot “Kostenloser Versand”: Das auf der Website angebotene “Kostenloser Versand”-Angebot gilt ausschliesslich für die Erstlieferung. Es deckt keinen nachfolgenden Transport für Wartung, nicht gewährleistungspflichtige Reparaturen oder unberechtigte Reklamationen ab.
7. Elektrische Arbeiten und Servicebeschränkungen
7.1. Zugelassene Fachleute: Gemäß den geltenden gesetzlichen Anforderungen und Sicherheitsvorschriften müssen alle elektrischen Arbeiten ausschließlich von einem qualifizierten und ordnungsgemäß zugelassenen Fachmann (Elektrofachkraft) am Installationsort durchgeführt werden. Baltresto-Techniker erbringen keine Leistungen vor Ort. Die Beauftragung einer zertifizierten Elektrofachkraft liegt in der Eigenverantwortung des Käufers und erfolgt auf seine Kosten.
7.2. Ersatzteile und Servicekosten: Ersatzteile werden ausschließlich bei Bestätigung eines Fertigungsfehlers oder eines garantiepflichtigen Defekts kostenlos geliefert. Diagnose-, Demontage-, Installations-, Austausch-, Anschluss- und Wartungsarbeiten sind nicht im Umfang der Gewährleistungsverpflichtungen enthalten und werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
8. Rücksendeanforderungen
Wird ein Produkt zur Reparatur/zum Ersatz zurückgesandt, ist der Käufer verpflichtet:
- Das Produkt sicher zu verpacken (gleichwertig zur Originalverpackung).
- Das Produkt an derselben zugänglichen Stelle zu platzieren, an der das Transportunternehmen es bei der Lieferung entladen hat, um Kran-/LKW-Zugang zu ermöglichen.
9. Änderung von Produktvarianten
9.1. Änderungsrecht: Der Hersteller behält sich das Recht vor, Änderungen an den Varianten seiner Produkte vorzunehmen, um deren Qualität und Funktionalität zu verbessern. Diese Änderungen können verbesserte Technologien, Materialien oder Designs umfassen.
9.2. Kompatibilitätshinweis: Aufgrund kontinuierlicher Verbesserungen können Abweichungen zwischen früheren und aktuellen Produktversionen auftreten. Plant der Käufer den Kauf von Produkten oder Komponenten zur Ergänzung vorhandener Artikel, wird dringend empfohlen, vor der Bestellung den Kundendienst zu kontaktieren, um die Kompatibilität sicherzustellen.
9.3. Kundensupport: Baltresto ist bestrebt, das bestmögliche Nutzererlebnis zu bieten und Missverständnisse zu vermeiden. Der Support steht zur Verfügung, um bei der Auswahl der richtigen Produkte zu helfen und alle Fragen zu Sauna- oder Badeausrüstung zu beantworten.
10. Stornierung und Widerrufsrecht
10.1. Art der Produkte: Der Käufer erkennt an, dass die angebotenen Produkte (Fasssaunen, Whirlpools usw.) individuell angefertigt und gemäß den vom Käufer im Online-Konfigurator ausgewählten Spezifikationen gefertigt werden (z. B. Wahl von Größe, Farbe, Materialien, Heizgeräten und Zubehör).
10.2. Ausschluss des Widerrufsrechts: Gemäß Artikel 16(c) der EU-Verbraucherrechterichtlinie (2011/83/EU) gilt das standardmäßige 14-tägige Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen nicht für die Lieferung von Waren, die nach den Vorgaben des Verbrauchers hergestellt oder eindeutig personalisiert wurden.
10.3. Stornierung vor Produktionsbeginn: Der Käufer hat das Recht, eine Bestellung ohne Angabe von Gründen zu stornieren, solange der Produktionsprozess noch nicht begonnen hat. Im Sinne dieser Vereinbarung umfasst der Produktionsbeginn:
- Den Beginn der physischen Fertigung/Montage des Produkts;
- ODER den Zeitpunkt, zu dem der Verkäufer spezifische Bestellungen für nicht vorrätige Materialien oder Komponenten aufgegeben hat, die ausschließlich für die individuell konfigurierte Bestellung des Käufers benötigt werden.
10.4. Stornierungsverfahren: Zur Stornierung einer Bestellung gemäß Abschnitt 10.3 muss der Käufer eine eindeutige schriftliche Mitteilung an info@baltresto.de
senden. Die Stornierung gilt erst dann als wirksam, wenn der Verkäufer schriftlich bestätigt, dass die Produktion noch nicht begonnen hat.
10.5. Rückerstattungen: Bei einer wirksamen Stornierung gemäß Abschnitt 10.3 erstattet der Verkäufer den vollständig gezahlten Betrag innerhalb von 14 Tagen ab Eingang der Stornierungsmitteilung.
- Der Verkäufer behält sich das Recht vor, nicht erstattungsfähige Transaktionsgebühren von Zahlungsanbietern (z. B. Stripe, PayPal) abzuziehen.
10.6. Stornierung nach Produktionsbeginn: Sobald der Produktionsprozess begonnen hat (gemäß Definition in Abschnitt 10.3), hat der Käufer kein Recht mehr, die Bestellung zu stornieren oder vom Vertrag zurückzutreten, da das Produkt als auf individuellen Auftrag gefertigt gilt. Eine Rückerstattung nach diesem Zeitpunkt liegt im alleinigen Ermessen des Verkäufers und kann einer Stornierungsgebühr zur Deckung entstandener Kosten (Materialien, Arbeit, Verwaltungsaufwand) unterliegen, die zwischen 30 % und 100 % des Bestellwerts liegen kann.
10.7. Annahmeverweigerung: Die Weigerung, ein fertiges individuell angefertigtes Produkt anzunehmen, stellt keine wirksame Stornierung dar und begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung. In solchen Fällen haftet der Käufer für den vollen Kaufpreis zuzüglich etwaiger zusätzlicher Lager- und Rücksendekosten.
11. Allgemeine Bestimmungen zu Ansprüchen und Beschwerden
11.1. Gewährleistungs- und Reklamationsrechte: Stellt sich heraus, dass ein Produkt mangelhaft ist oder nicht den Vertragsbedingungen entspricht (z. B. Fertigungsfehler), ist der Käufer berechtigt, entweder einen Ersatz oder eine Reparatur zu verlangen, wie es die geltenden Verbraucherschutzgesetze gewährleisten. Der Verkäufer ist verpflichtet, solche Mängel innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu beheben.
11.2. Lieferzeiten bei Reklamationen: Der Verkäufer erfüllt seine Verpflichtungen im Zusammenhang mit berechtigten Reklamationen oder Beschwerden innerhalb eines angemessenen Zeitraums. Der Käufer erkennt jedoch an, dass Expresslieferung bei der Lieferung von Teilen oder Materialien auf Kosten des Herstellers keine Standardpraxis ist, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart oder in den Gewährleistungsbedingungen festgelegt wurde.
11.3. Expresslieferkosten: Wünscht der Käufer auf eigenen Wunsch eine Expresslieferung für Ersatzteile oder Materialien, gehen alle damit verbundenen zusätzlichen Versandkosten zu Lasten des Käufers.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
12.1. Anwendbares Recht: Dieser Vertrag und alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer unterliegen dem Recht der Republik Estland und sind entsprechend auszulegen.
12.2. Streitbeilegung: Die Parteien werden sich bemühen, etwaige Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, durch einvernehmliche Verhandlungen beizulegen.
12.3. Gerichtsstand: Sollten die Parteien keine einvernehmliche Einigung erzielen, sind alle aus diesem Vertrag entstehenden Rechtsstreitigkeiten vor den Gerichten der Republik Estland zu verhandeln. Der primäre und bevorzugte Gerichtsstand für alle Klagen ist das Kreisgericht Harju in Tallinn, Estland, sofern nicht zwingende Verbraucherschutzgesetze im Wohnsitzland des Käufers einen alternativen ausschließlichen Gerichtsstand vorsehen, auf den vertraglich nicht verzichtet werden kann.